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Abwicklung von Störfällen

Ist in ihrem Unternehmen trotz aller Sicherheitsbemühungen ein Störfall eingetreten, der unter Umständen weitreichende Auswirkungen für die Umwelt und schlimmstenfalls sogar für Leben und Gesundheit von Personen hat, dann ist an einen normalen Betriebsalltag nicht mehr zu denken.

Neben der Presse, die häufig als erste am Werkstor erscheint, werden sich auch die Umweltbehörden, die Staatsanwaltschaft mit der Kriminalpolizei und evtl. bereits Geschädigte bei Ihnen melden.

Die anstehende Probleme sind so vielschichtig, dass es einer professionellen Organisation bedarf, um jetzt keine weiteren Fehler zu begehen, die dem Unternehmen langfristig Schaden zufügen würden.

Sie sollten auch bedenken, dass Aussagen, die von Ihren Mitarbeitern möglicherweise in bester Absicht getätigt werden, Ihnen in einem späteren Strafverfahren vorgehalten werden können.

Daher ist auch die Kommunikation des Störfalls im eigenen Unternehmen eine der wichtigsten Aufgaben, die jetzt ansteht. Häufig ist schon die Ursache für den Eintritt des Störfalls zunächst unklar. Die Störfallexperten mit ihrem langjährigen auch ingenieurtechnischen Sachverstand und ihrer großen Praxiserfahrung können Ihnen bei der Ursachenforschung behilflich sein. Nur so können Sie angemessen auf den Störfall reagieren und überzogene Forderungen insbesondere der Behörden erfolgreich abwehren.

Die Störfallexperten unterstützen Sie umfassend in folgenden Dingen:

  • zunächst müssen die erforderlichen Meldungen an die Polizei und die involvierten Behörden getätigt werden
  • im weiteren sollte die Vertretung des Unternehmens nach außen organisiert werden (soweit dies nicht im Vorfeld bereits geschehen ist) und es sollte ein Pressesprecher bestimmt werden, der den Kontakt zu Fernsehen, Rundfunk und den Printmedien hält.
  • Soweit Ihr Unternehmen bereits über ein Strafrechtsmanagement verfügt, sollte dann Ihre Belegschaft über Ihre wesentlichen Strafprozessualen Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Es gilt der Grundsatz, dass niemand zu seiner strafrechtlichen Überführung beitragen muss.
  • Nach einiger Zeit werden auch die Verwaltungsbehörden reagieren. Wie die Praxis zeigt, reagieren auch Behörden nicht selten unverhältnissmäßig auf eingetretene Störfälle, so etwa wenn der Betrieb von Anlagen untersagt wird, die mit dem Störfall in keinerlei Beziehung stehen. Hier unterstützen wir Sie bei der Wahrnehmung der gebotenen verwaltungsrechtlichen Schritte.
  • Schon bald werden sich Geschädigte, deren Rechtsanwälte und Versicherungen bei Ihnen melden, um gegebenfalls bereits Schadensersatzansprüche anzumelden.

Die Störfallexperten können Sie bei der Abwicklung dieser zivilprozessualen Folgen eines Störfalls begleiten und unterstützen.

Mit den Störfallexperten klären Sie die Ursachen, sparen Geld und sichern Ihre Zukunft.

Kosten eines Störfalls

Die durchschnittlichen Kosten für einen größeren Störfall (Sachschäden, Betriebsunterbrechung und –Verlagerung, Notfallmaßnahmen) liegen nach einer aktuellen Untersuchung aus Großbritannien bei rund € 15 Mio, die Bandbreite ist allerdings sehr groß.

Zu berücksichtigen ist auch, dass nach den Erfahrungen der Versicherer viele Unternehmen 5 Jahre nach einem schweren Störfall nicht mehr existieren.

Ursachen hierfür sind der Verlust von Kunden durch die Betriebsunterbrechung und zunehmend der Imageschaden.

Wir unterstützen Sie

Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass wir schnellstmöglich im Sinne des Unternehmens handeln. Wir unterstützen Sie mit ingenieurtechnischem, verfahrenstechnischem, chemischem, medizinischem und rechtlichem Sachverstand:

  • Ursachenermittlung
  • Interne Kommmunikation zu eigenen Mitarbeitern
  • Pressearbeit
  • Behördenkontakten
  • Kontakt zu Geschädigten
  • Ermittlungen der Strafverfolgungsorgane
  • Verbesserung der künftigen Unternehmensorganisation

Das können Sie erwarten

Wir analysieren Unfall- und andere Ereignisse von Anfang an und fokussieren uns insbesondere auf Ereignisbeginn, Ereignisablauf und auf die Konsequenzen eines Unfalls oder Ereignisses. Nur dann kann man in der Ursachenanalyse die wirklichen Ursachen finden. Diese liegen häufig in einer fehlerhaften Bedienung der Anlage oder in technischen Problemen der Anlage begründet. Aber auch unvorhergesehene Ereignisse können eine Rolle spielen. Eher selten wird es um Sabotagehandlungen gehen. Dazu werden wir gegebenenfalls die technische Dokumentation Ihrer Anlagenkomponenten sichten, entsprechende Genehmigungsbescheide durchsehen und die Verfahrensabläufe bewerten, um dann durch systematische Analyse aus dem Schadensbild die auslösenden Ursachen herauszufinden. Unser Team aus Ingenieuren, Rechtsanwälten und Compliance-Experten stellt in optimaler Weise sicher, dass sie die tatsächliche Ursache des Störfalls kurzfristig erfolgreich ermitteln können. Dies ist dann die Basis für alle weiteren Aktivitäten der Störfallexperten.

Informelle Befragungen von Mitarbeitern durch Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Behördenmitarbeiter stellen auch strafrechtlich gesehen für Sie und Ihre Mitarbeiter eine große Gefahr dar. Schon manch ein Mitarbeiter hat in vermeintlich guter Kooperation sich, seinen Kollegen und die Unternehmensleitung in Verruf gebracht. Manch einem Unternehmensführer ist in dieser Situation seine persönliche, auch strafrechtliche Verantworlichkeit nicht hinreichend bewusst. Deshalb ist es wichtig, den Prozess der Informationsweitergabe aktiv zu steuern. Die Störfallexperten unterstützen Sie hier mit einem Kommunikationskonzept, Instruktion der Mitarbeiter und beim Kontakt mit den vorgenannten Institutionen.

Gerade wenn Störfälle Folgen haben, die über die Werkgrenzen hinausgehen, sind Pressevertreter häufig die ersten, mit denen Sie in Kontakt kommen. Wer nicht bereits über einen für diese Situation geschulten Pressesprecher verfügt, kann hier auf die Unterstützung durch die Störfallexperten bauen. Dabei zeigt die Erfahrung, dass eine offene und ehrliche Kommunikation nach außen für Ihr Unternehmen langfristig die beste aller Strategien ist. Allerdings sollten nicht frühzeitig bloße Vermutungen nach außen gegeben werden, denn die spätere Korrektur dieser Vermutungen wird in unschöner Weise auf Ihr Unternehmen zurückfallen. Wir stehen Ihnen hierbei in jeder Situation zur Seite und entwickeln und kommunizieren die richtigen Aussagen im Sinne einer erfolgreichen Bewältigung des Störfalls.

Auch den Behörden ist im ersten Schritt daran gelegen, die Ursache des Störfalls in Erfahrung zu bringen. Wenn Sie die Ursache nicht kennen, bedarf es einigen Fingerspitzengefühls, um die Behörden von vorschnellen Entscheidungen und gegenbenenfalls unverhältnissmäßigen Eilentscheidungen abzuhalten. Sollte es dennoch solche Reaktionen von Behördenseite geben, werden unsere Juristen die gebotenen Rechtsbehelfe dagegen ergreifen.

Geschädigte oder potentiell Geschädigte sind ebenfalls an Informationen interessiert, die unterschiedlicher Natur sein können. Auch hier kann es um die Ursachenermittlung, aber auch um konkrete Folgen des Störfalls gehen. Der taktvolle und respektvolle Umgang mit Geschädigten und deren Angehörigen ist auch für den langfristigen Unternehmenserfolg in dieser Situation eine wichtige Aufgabe. Selbstverständlich geht es hierbei auch darum, nicht vorschnell Zugeständnisse zu machen, die sich bei späterer Rückschau als schädlich erweisen könnten. Die Störfallexperten unterstützen Sie auch bei dieser schwierigen Kommunikation.

Besondere Vorsicht ist bei der Kommunikation mit den Strafverfolgungsorganen (Polizei, Staatsanwaltschaft) dringend geboten. Deren Mitarbeiter sind auf die Ausforschung und Befragung von Personen speziell geschult und wissen, dass unmittelbar nach einem Störfall die aus Sicht der Strafverfolgung besten Informationen zu gewinnen sind. Gerade in dieser Beziehung bedarf es also einer strikten Organisation der entsprechenden Kommmunikation. Diese ist auch von den strafprozessualen Rechten und Pflichten geprägt, mit dem Ziel, Ihnen eine ansonsten drohende Geld- oder Freiheitsstrafe zu ersparen. Die Störfallexperten kennen hier die für Sie optimale Vorgehensweise und werden diese in Ihrem Sinne anwenden. Eine wichtige Rolle spielt hier das Ergebnis der Ursachenermittlung.

Jeder Störfall muss Ausgangspunkt für eine Verbesserung der Effizienz Ihrer Unternehmensorganisation sein und zwar unabhängig davon, ob die Ursache des Störfalls in einem menschlichen oder technischen Versagen liegt. Die Störfallexperten mit Ihrer langjährigen Organisationserfahrung von Unternehmen aus den verschiedensten Branchen werden gemeinsam mit Ihnen hier die gebotenen und besten Lösungen erarbeiten.

Vorgehensweise und Verfügbarkeit

Bei einem akuten Störfall wird Sie kurzfristig ein Störfallexperte vor Ort aufsuchen (gegebenenfalls in wenigen Stunden). Dann werden wir die ersten Schritte gemeinsam besprechen. Weitere Experten werden dann in den nächsten Tagen nach Bedarf hinzugezogen.

Alle Teammitglieder haben bereits mehrfach Störfälle erfolgreich begleitet und verfügen hier über eine teilweise mehrere Jahrzehnte umfassende Expertise.

Beratungsaufwand und Kosten

Der Beratungsbedarf hängt von vielen Faktoren ab, wie Art und Auswirkungen des Ereignisses, der Genehmigungssituation, dem Verhalten von Behörden, Medien und Nachbarn, etc. Daneben ist zu berücksichtigen, über welche eigenen Ressourcen das betroffene Unternehmen verfügt.

Selbst bei Kenntnis dieser Faktoren sind Dauer und Intensität der Beratung vorab nicht belastbar abzuschätzen. Zu Beginn der Beratung sollten daher die Themen festgelegt werden, für die Beratung gewünscht wird. Dieser Themenkatalog kann im Verlauf der Beratung den Erfordernissen angepasst werden. In diesem Rahmen rechnen die Störfallexperten stundengenau nach einer abzuschließenden Vergütungsvereinbarung ab.

Entstehende Kosten für den Einsatz der Störfallexperten sind gegebenenfalls über eine betriebliche Versicherung (z.B. Umwelthaftpflichtpolice) gedeckt. Die Klärung der Deckung übernehmen wir für Sie.

Unsere Dienstleistungen




Wie können wir helfen?

Unser Team steht Ihnen innerhalb von 24 Stunden zur Verfügung.

Wir danken Herrn Kappelmaier hiermit nochmals für die bisher sehr kooperative Zusammenarbeit.

Dipl.-Ing. Christoph Grüttner
Babcock Borsig Steinmüller GmbH

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