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Störfallorganisation

Unternehmen, die der Störfallverordnung unterliegen, sind verpflichtet, die nach Art und Ausmaß der möglichen Gefahren erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Störfälle zu verhindern. Ferner müssen sie vorbeugend Maßnahmen treffen, um die Auswirkungen so genannter Dennoch-Störfälle so gering wie möglich zu halten.

Dies alles wird näher ausgeführt in der 12. BImSchV, die Verpflichtungen auf zwei unterschiedlichen Stufen kennt (Betriebsbereiche der unteren und der oberen Klasse). Sind bestimmte gefährliche Stoffe nur in bestimmten Mengen in einem Betriebsbereich vorhanden, unterliegt das Unternehmen lediglich den Grundpflichten der Störfallverordnung, während Unternehmen, bei denen die höheren Mengenschwellen der Verordnung überschritten werden, die erweiterten Pflichten zu erfüllen haben.

Das System der Störfallverordnung hat sich bewährt, da es in der Lage ist, die angestrebten Ziele wirkungsvoll zu erreichen. Es stellt die Unternehmen aber vor bedeutende auch organisationsrechtliche Anforderungen. Wer in dieser Situation professionelle Unterstützung benötigt, ist bei den Störfallexperten bestens aufgehoben.

Die Experten verfügen gerade im Bereich der Unternehmensorganisation über jahrzehntelange praktische Erfahrungen. Immer wieder wurden Störfallkonzepte auch für schwierige Situationen, etwa in Chemie- und Industrieparksituationen, ausgearbeitet und erfolgreich in die Praxis umgesetzt.

Die Störfallverordnung legt den Unternehmen eine hohe Eigenverantwortung auf. Wie zum Beispiel die Forderung, Eingriffe Unbefugter zu verhindern, in der konkreten Situation umgesetzt werden kann, wird hier nicht näher präzisiert. Auch wie die mögliche Szenarien von Störfälle und die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens zu beurteilen sind, obliegt zunächst der eigenverantwortlichen Ermittlung durch das Unternehmen.

In diesem Zusammenhang darf die Störfallverordnung aber nicht isoliert betrachtet werden, denn sie greift zur Erreichung der Schutzziele auf die wesentlich konkreteren Forderungen anderer Rechtsgebiete, insbesondere des Betriebssicherheitsrechts (Betriebssicherheitsverordnung und zugehörige TRBS`s) und des Gefahrstoffrechts (Gefahrstoffverordnung mit TRGS`s) zurück. Die Störfallexperten helfen ihnen, dass Sie sich in diesem engen Flechtwerk unterschiedlichster Vorschriften zurechtfinden.

Auch soweit es um die Berücksichtigung der umgebungsbedingten Gefahren geht, verfügen die Experten über Know-how, das Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile bringen kann. Einige Störfallexperten haben als Mitglieder der Kommission für Anlagensicherheit selber an den maßgeblichen Vorschriften der technischen Regeln für Anlagensicherheit wie der TRAS 310 über Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Niederschläge und Hochwasser vom 15.11.2011 und der TRAS 320 über Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Wind sowie Schnee- und Eislasten vom 15.05.2015 mitgearbeitet. Sie sind daher intime Kenner der Texte und verstehen auch die Hintergründe der einzelnen Regelungen.

Als konkrete organisatorische Basis, auf der all diese Anforderungen umgesetzt werden, fordert die Störfallverordnung die Einführung und Aufrechterhaltung eines Sicherheitsmanagementsystems nach Anhang 3. Darin sind die für die Verhinderung von Störfällen und die Begrenzung ihrer Auswirkungen relevanten Aspekte bezüglich Organisationsstruktur, Verantwortungsbereiche, Handlungsweisen, Verfahren, Prozesse und Mittel darzustellen.

Ganzheitliche Strafrechtsmanagementsysteme fehlen in vielen Störfallunternehmen. Auch auf diesem Gebiet verfügen die Störfallexperten über einschlägige Erfahrungen. Ihr Unternehmen sollte sich nicht nur auf technische Störfälle, wie es die 12. BImSchV verlangt, sondern ebenso auf „rechtliche Störfälle“ angemessen vorbereiten. Damit ist im Ernstfall, wenn also tatsächlich einmal strafrechtliche Ermittlungen gegen Ihr Unternehmen eingeleitet werden sollten, gesichert, dass keine gravierenden Anfängerfehler gemacht werden, die Sie schnell in die Gefahr einer straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verurteilung bringen können.

Die Störfallexperten unterstützen Sie auch bei den geforderten Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen, die Sie für ihre Beschäftigten und das ständig dort beschäftigte Personal von Subunternehmen durchführen müssen.

Die Komplexität des Themas ist hoch. Ein erfahrener Experte kann Ihnen helfen, Zeit zu sparen und für alle relevanten Teilbereiche gute und anfassbare Ergebnisse zu haben.

Kosten eines Störfalls

Die durchschnittlichen Kosten für einen größeren Störfall (Sachschäden, Betriebsunterbrechung und –Verlagerung, Notfallmaßnahmen) liegen nach einer aktuellen Untersuchung aus Großbritannien bei rund € 15 Mio, die Bandbreite ist allerdings sehr groß.

Zu berücksichtigen ist auch, dass nach den Erfahrungen der Versicherer viele Unternehmen 5 Jahre nach einem schweren Störfall nicht mehr existieren.

Ursachen hierfür sind der Verlust von Kunden durch die Betriebsunterbrechung und zunehmend der Imageschaden.

Wir unterstützen Sie

Im Rahmen der Störfallorganisation unterstützen wir Unternehmen bei folgenden Themen:

  • Einhaltung der Grundpflichten (Betriebsbereich der unteren Klasse)
  • Verhinderung Eingriffe Unbefugter
  • Berücksichtigung umgebungsbedingter Gefahren
  • Einhaltung der erweiterten Pflichten (Betriebsbereich der oberen Klasse)
  • Einführung und Pflege von Strafrechtsmanagementsystemen
  • Störfallvorsorge in Chemie- und Industrieparks
  • Sicherheitsmanagementsystem nach Störfallverordnung

Die wichtigsten Aufgabenbereiche

Sind im Betrieb gefährliche Stoffe in bestimmten Mindestmengen vorhanden, ist der Betreiber des Betriebsbereichs verpflichtet, die nach Art und Ausmaß erforderlichen Vorkehrungen zu treffen um Störfälle zu verhindern. Dabei hat er neben den betrieblichen Gefahrenquellen auch die Umgebungsbedingten Gefahrenquellen zu berücksichtigen (siehe dort) sowie die Eingriffe Unbefugter zu verhindern (siehe dort). Darüber hinaus muss er vorbeugende Maßnahmen treffen, um die Auswirkungen von Störfällen so gering wie möglich zu halten. Die Störfallexperten verfügen über langjährige Berufserfahrung bei der betrieblichen Umsetzung dieser Anforderungen.

Störfallanlagen könnten das Ziel von Terroristen oder Saboteuren sein. Dies verlangt nach einer sorgfältigen Auswahl des Personals, welches Zutritt zu den Anlagen hat. Gegebenenfalls ist eine Sicherheitsüberprüfung ratsam. Zudem sollte es technische Vorkehrungen zur Verhinderung des Zutritts unbefugter im Unternehmen geben. Die Störfallexperten beraten hierzu auch über technische und organisatorische Anforderungen.

Umgebungsbedingte Gefahrenquellen wie Erdbeben, Waldbrände, Niederschläge, Hochwasser, Wind-, Schnee- und Eislasten können Störfallanlagen bedrohen und Auslöser für Störfälle sein. Die Anforderungen, die die Betreiber zu erfüllen haben, sind teilweise schwer zu greifen und der Unternehmer steht vor der Frage, welche Szenarien er betrachten muss und welcher er vernünftigerweise ausschliessen kann. Die Störfallexperten bereiten hierbei ein Konzept auch unter Anwendung der TRAS 310 und TRAS 320 vor.

Betriebsbereiche, die den erweiterten Pflichten unterliegen, sind verpflichtet einen Sicherheitsbericht zu erarbeiten und Alarm- und Gefahrenabwehrpläne aufzustellen. Zudem muss die Öffentlichkeit über das richtige Verhalten im Störfall informiert werden. Die Störfallexperten beraten Sie bei der konkreten Umsetzung dieser anspruchsvollen Anforderung.

Die Störfallverordnung verlangt alleine Vorkehrungen gegen technische Störfälle. Rechtliche Störfälle wie die Einleitung eines umfangreichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens können für das Unternehmen aber störfallähnliche Auswirkungen bedeuten. Die Anlagen stehen still und die Mitarbeiter sind nur noch mit der Organisation Ihrer strafrechtlichen Verteidigung befasst. Deshalb sollte sich das Unternehmen auch gegen solche "rechtlichen Störfälle" wappnen. Ein Strafrechtsmanagementssystem, bei dessen Einführung die Störfallexperten Sie fachkundig beraten, ist aber derzeit weder Bestandteil der Störfallverordnung noch der (zertifizierten) Managementsysteme.

Soweit die Betriebsbereiche, die in einem Chemie- oder Industriepark zusammenkommmen können, nicht von einer zuständigen Behörde als Domino-Betriebsbereiche festgestellt worden sind, enthält das Störfallrecht keine Anforderungen an die beteiligten Betriebsbereiche. Dennoch ist ein abgestimmtes Verhalten in einem Chemie- oder Industriepark im Interesse der Aufrechterhaltung der Sicherheit unumgänglich. Dies gilt auch für benachbarte Unternehmen, die nicht Teil eines gemeinsamen Chemie- oder Industrieparks sind. Die erforderliche Abstimmung erfolgt auf der Grundlage vertraglicher Absprachen. Die Störfallexperten beraten die Betreiber von Chemie- und Industrieparks sowie die dort ansässigen Unternehmen bei der notwendigen Vertragsgestaltung.

Für eine effiziente und wirksame Einführung eines Sicherheitsmanagementsystems nach Störfallverordnung ist es wichtig, dieses als Teil des übergeordneten Unternehmensmanagements zu betrachten. Nur durch die enge Verzahnung mit den anderen Unternehmensabläufen ist garantiert, dass die Anforderungen der Störfallverordnung angemessen berücksichtigt werden. Die Störfallexperten verfügen hierzu über umfangreiche Erfahrungen, die ihnen helfen, ein für Ihre Bedürfnisse maßgeschneidertes Sicherheitsmanagement zu erarbeiten und umzusetzen.

Vorgehensweise

Zur Umsetzung der notwendigen Anforderungen wird es unumgänglich sein, dass die Störfallexperten Ihre Störfallanlage(n) in Augenschein nehmen und die dazu ergangenen Genehmigungsunterlagen sichten. Zudem ist auch auf die nähere Umgebung einzugehen, um der Forderung nach Berücksichtigung der umgebungsbedingten Gefahren nachkommen zu können. Erst danach kann das auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Störfallkonzept entwickelt und in die Praxis umgesetzt werden.

Nach unserem ersten telefonischen Gespräch wird Sie daher ein Störfallexperte aufsuchen und bei Bedarf ein passendes Team zusammenstellen.

Alle Teammitglieder verfügen über eine teilweise mehrere Jahrzente umfassende Expertise im Aufbau, der Einführung und der Anwendung einer Störfallorganisation.

Beratungsaufwand und Kosten

Gemeinsam mit Ihnen werden wir klären, wo Ihr Bedarf liegt.

Die Bandbreite reicht von einem auch gegenüber Behörden belastbaren Review eines vorhandenen Systems, der Identifizierung von Schwachstellen und Vorschlägen zur Verbesserung bis hin zur Definition von Rahmenbedingungen für den Aufbau eines neuen Systems.

Die Kosten hierfür können wir vorab schätzen und dann stundengenau nach einer abzuschließenden Vergütungsvereinbarung abrechnen. Alternativ kann auch ein Pauschalpreis vereinbart werden.

Unsere Dienstleistungen




Wie können wir helfen?

Unser Team steht Ihnen innerhalb von 24 Stunden zur Verfügung.

Herr Dr. Herrmann hat die HAZOP Besprechungen (insgesamt ca. 35 Sitzungen) moderiert und mit seiner technischen Kenntnis einen wertvollen Beitrag zu den Diskussionen geliefert. Wir waren sehr zufrieden mit der Moderation von Dr. Jürgen Herrmann.

Akzo Nobel Industrial Chemicals GmbH

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